Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit der Trusted Platform Services (kurz TPS) der POS Solutions GmbH: Was unsere User wissen müssen.

POS Solutions GmbH ist bemüht, ihre Produkte und Services im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Services und Produkte der POS Solutions GmbH.

Stand der Umsetzung der Anforderungen

Die Services der TPS Plattform sind teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Kontinuierliche Verbesserungsarbeiten in Bezug auf die Barrierefreiheit sind ein fester Bestandteil des Entwicklungsprozesses.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die TPS enthalten Anwendungsbereiche, die teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. POS Solutions ist aber bestrebt, die Funktionalitäten selbst, oder falls nicht möglich, eine alternative Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten.

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Folgende Produkte und Services sind teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt:

  • POS FOTOIDENT (in allen Ausprägungen)
  • POS BANKIDENT
  • POS SIGN (in allen Ausprägungen)

Folgende Inhalte fallen nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten (wie zum Beispiel die ID Austria), die nicht im Einflussbereich der POS Solutions GmbH liegen, sind vom WZG ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Außerdem liegen die jeweiligen kundenspezifischen CI Vorgaben (und damit Barrierefreiheits-Agenden in Punkto Kontrast, Schriftgröße, Schriftart etc.) nicht im Einflussbereich der POS.

Nicht alle TPS sind geeignet, um Barrierefreiheit zu gewährleisten

Viele unserer Kunden aus den Bereichen Retail, Mobilfunk, Banken und Versicherungen etc., die bereits digitales KundInnen-Onboarding anbieten, investieren aktuell in neue vollautomatisierte Technologien wie Online-Identifikation und Elektronische Signatur. Hierbei ist zu beachten, dass manche der Identifikations- und Signaturmethoden in Bezug auf ihre Unterstützung von Barrierefreiheit besser geeignet sind als andere. POS Solutions ist es ein wichtiges Anliegen, jedem User seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechend geeignete Remote-Identifikations- und Signatur-Verfahren gemäß der bestehenden Regulatorik anzubieten. Die TPS-Plattform bietet mit ihrem Baukastenprinzip die Möglichkeit ein auf die Nutzer abgestimmtes Serviceangebot zu realisieren und somit auch die geeigneten Methoden zur Realisierung von Barrierefreiheit bereitzustellen. Ein wichtiger Schritt zur besseren Customer Experience.

Wie realisieren wir Barrierefreiheit im Rahmen der Trusted Platform Services (TPS)?

TPS ist eine Services-Plattform im modularen Baukasten-Prinzip. Die einzelnen Services, Funktionen und Produkte sind standardisiert und können zur Implementierung von Online-Onboarding-Prozessen verwendet und so zusammengesetzt werden, wie sie im jeweiligen Anwendungsfall erforderlich sind. Dies gilt auch, um Barrierefreiheit zu realisieren.

Die Services der Plattform erstrecken sich über drei Module in den Bereichen Datenerfassung, Online-Legitimierung und elektronische Unterschrift. Bei der Realisierung von Barrierefreiheit müssen die drei Module POS DATAHUB, POS IDENT und POS SIGN einzeln betrachtet werden, da Barrierefreiheit in den Modulen unterschiedlich realisiert wird.

Die nachfolgende Abbildung zeigt einen grafischen Gesamtüberblick über die TPS-Module und die damit verbundenen Prozesse. Diese werden im Nachfolgenden erklärt.

POS DATAHUB Modul – Data-Processing-Services

POS DATAHUB ist eine Datendrehscheibe zur strukturierten Datenerfassung, -verteilung und Schnittstellenabfrage. DATAHUB bietet ein HTML-basiertes Frontend zur Einbindung und Realisierung von BPM und DMS.

Wie wird Barrierefreiheit unter POS DATAHUB gewährleistet?

1.     Da POS DATAHUB mit einem auf HTML basierendem Frontend ausgestattet ist, wird bei der Realisierung von neuen POS DATAHUB Strecken die Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise der geltende Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates berücksichtigt.

2.     Ältere POS DATAHUB Strecken, die aufgrund von Release-Zyklen, Schnittstellen etc. nicht zeitnah umgestellt werden, und die Richtlinie daher nicht nativ implementiert werden kann, erhalten ein Plugin, das die DATAHUB Strecke mit Hilfe eines Wizzards auf die Richtlinie umstellen kann.

Das obenstehende Schaubild zeigt den oben beschriebenen Prozess.

POS IDENT Modul  – Online-Remote-Identifizierung

Mit Hilfe verschiedener Verfahren ermöglicht POS IDENT eine standardisierte und sichere Online-Remote-Identifizierung.

 

Wie wird Barrierefreiheit unter POS IDENT gewährleistet?

Da nicht alle Identifizierungsmethoden die Möglichkeit bieten, wird die Barrierefreiheit dadurch gewährleistet, dass immer mindestens eine alternative barrierefreie Identifikationsmethode zur Verfügung steht.

Wir haben uns dafür entschieden, die offizielle und vom Österreichischen Bundeskanzleramt forcierte, ID Austria Identifikationsmethode als Standard barrierefreie Identifikationsmethode anzubieten. Diese könnte beispielsweise noch mit barrierefreien Alternativen wie FILIALIDENT oder VIDEOIDENT ergänzt werden.

Für unsere Kunden ändert sich nichts. Selbst bestehende Implementierungen können gegebenenfalls erweitert werden, ohne den bestehenden Prozess zu verändern: Über die barrierefreie POS IDENT-Startpage können die User der Kunden zwischen den barrierefreien und den nicht-barrierefreien Methoden wählen. Die Prozesse werden auf der IDENT-Startseite genau erklärt.

Das obenstehenden Schaubild zeigt den oben beschriebenen Prozess.

POS SIGN Modul – Elektronische Signatur

POS SIGN dient zum rechtssicheren elektronischen Unterschreiben von Verträgen, Belegen, Formularen etc.. POS SIGN erzeugt fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen gemäß der europäischen Signaturrichtlinie eIDAS.

Wie wird Barrierefreiheit unter POS SIGN gewährleistet?

Nicht alle elektronischen Signaturmethoden bieten Barrierefreiheit. Auch hier wird die Barrierefreiheit analog zu den Identifizierungsmethoden dadurch gewährleistet, dass immer mindestens eine alternative barrierefreie elektronische Signaturmethode zur Verfügung steht.

Und auch hier haben wir uns dafür entschieden, die offizielle und vom Österreichischen Bundeskanzleramt forcierte, ID Austria Identifikationsmethode als Standard barrierefreie elektronische Signaturmethode anzubieten. Diese könnte beispielsweise noch mit barrierefreien Alternativen wie TAN-Unterschrift oder der Unterschrift am Point of Sales ergänzt werden.

Für unsere Kunden ändert sich auch hier nichts. Selbst bestehende Implementierungen können gegebenenfalls erweitert werden, ohne den bestehenden Prozess zu verändern: Über die barrierefreie POS SIGN-Startpage können die User der Kunden zwischen den barrierefreien und den nicht-barrierefreien Methoden wählen. Die Prozesse werden auf der SIGN-Startseite genau erklärt.

Das obenstehenden Schaubild zeigt den oben beschriebenen Prozess.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.06.2025 erstellt und auch zuletzt aktualisiert. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer durchgeführten Selbstbewertung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf der POS Services und Produkte werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – ersuchen wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und bearbeiten.

Senden Sie uns bitte Ihre Mitteilungen und Anregungen an barrierefrei@pos.ag mit dem Betreff „Meldung einer Barriere“. Bitte beschreiben Sie das Problem und fügen Sie wenn möglich Screenshots der betroffenen Bereiche bei.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren